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Fakten, Artefakte, Fake? Ich bin ratlos................


23.12.2019 Frau Constanze von Bullion zieht in dem unten verlinkten Artikel bei der "Süddeutsche Zeitung" über das Bundes­lage­bild Krimi­nalität im Kon­text von Zu­wan­de­rung 2018 des BKA her. Bei Cicero kommt Herr Schwennicke zu dem Ergebnis, dieses Bundeslagebild des BKA sei von den deutschen Medien unzureichend erwähnt worden und mitnichten sei die Behauptung des Innenministers Herrn Seehofer, die Kriminalität sei nicht angestiegen, 1:1 übernehmbar. Die im Artikel bei Cicero erwähnten Zahlen kann ich nicht nachvollziehen. Der Artikel von Frau von Bullion ist eine Anhäufung von Textbausteinen, die einer Jungschülerin kurz vor dem Abitur gut zu Gesicht stünde. Aber auch nur in jenem Kontext!

Frau von Bullion irrlichtert in meiner Wahrnehmung im folgenden Satzgebilde vollends ins Delirium: Mehr Härte verdienen aber auch Hirnverbrannte, die Sanitäter und Feuerwehrleute angreifen. Wer so etwas tut, möge beim nächsten Mal bitteschön auf Rettung verzichten, wenn er sie dringend bräuchte.

Agathe hilf. Echt? Wirklich? Auf zum Artikel von Frau Constanze von Bullion vom 02.04.2019, ein Klick auf den Screenshot unten führt zum Artikel.

 

 

bka kriminalitätsstatistik 2019 sueddeutsche

 

Exemplarisch habe ich die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus dem Bundes­lage­bild Krimi­nalität im Kon­text von Zu­wan­de­rung 2018 genauer angeguckt. Unten Seite 20 des hier herunterladbaren PDF-Dokumentes.

 

bka kriminalitätsstatistik 2019 sexuelle selbstbestimmung

Fußnote Seite 20 des BKA-Berichtes: Umfasst alle versuchten und vollendeten Straftaten gemäß 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB),
darunter u.a. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern.
Mit dem „50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen
Selbstbestimmung“ vom 04.11.2016 wurden im Sexualstrafrecht Straftatbestände geändert und neue
Straftatbestände eingeführt. Dies führt im Ergebnis dazu, dass im Bereich „Vergewaltigung, sexuelle
Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge (§§ 177, 178 StGB)“ ein
Vergleich mit den Vorjahreszahlen nur eingeschränkt möglich ist.

 

 

Ohne die Fußnote Seite 20 wäre der Anstieg der Taten, mit dem ab der Auswertung 2017 unverhältnismäßig hoch erscheinenden Gesamtwert von 44.314 Taten, nicht erklärbar. Der Anstieg 2017 gegenüber 2016 liegt bei gesamt 6872 Taten, der Anstieg 2018 gegenüber 2017 nochmals bei 6819 Taten. Der prozentuale Anteil der Taten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer verdoppelt sich von 2015 auf 2016, um dann von 2016 zu 2017 um 2 Prozent zu steigen. 2018 ist die Steigerung negativ, der Wert fällt um 0,1 %.

Der rasante Anstieg der Taten ab 2017 könnte sich mit der Änderung des § 177 StGB erklären lassen? Der erläuternde Beitrag aus Wikipedia zum "50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ vom 04.11.2016:

Am 7. Juli 2016 beschloss der Bundestag eine Verschärfung des § 177 StGB, nach der eine Tat auch dann als sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung bestraft wird, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers – zum Beispiel durch ein klares „Nein“ bekundet – hinweggesetzt hat.[6][7] Die Änderungen traten am 10. November 2016 in Kraft. Zuvor wurden Fälle nur geahndet, wenn der Täter das Opfer mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu sexuellen Handlungen genötigt hat, oder eine Situation ausgenutzt hat in der ihm das Opfer schutzlos ausgeliefert war.[8][9] Weiterhin wurde ein neuer Tatbestand der sexuellen Belästigung geschaffen. Vor dem Hintergrund der sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16 wurde ein weiterer neuer Strafverschärfungsgrund bezüglich sexueller Angriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen wurden, geschaffen.[10][11] Aufgrund der geänderten Rechtslage wurden Regelungen im Aufenthaltsgesetz angepasst, die eine erleichterte Ausweisung bei Verurteilungen wegen Sexualstraftaten vorsehen.[12]

Nach der Verabschiedung des geänderten § 177 StGB durch den Bundestag schrieb der Regensburger Strafrechtler Henning Ernst Müller: „Der neue Tatbestand wird wahrscheinlich zu mehr Strafanzeigen führen, aber nicht zu wesentlich mehr Verurteilungen, da das Beweisproblem bei der neuen Regelung eher größer als kleiner ist.“ Außerdem sei zu befürchten, dass durch die Neuregelung der § 177 StGB in der Rechtsanwendung eine „Tendenz zum Fahrlässigkeitsdelikt“ entwickle.[13] Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, äußerte zur Neuregelung des § 177 StGB: „Diese Prozesse werden in der Regel schwierig zu führen sein, weil Aussage gegen Aussage steht und es keine weiteren Indizien gibt.“ Der Öffentlichkeit müsse bewusst sein, dass die Reform nicht zu einem signifikanten Anstieg der Verurteilungen führen dürfte.[14] Rüdiger Deckers vom Deutschen Anwaltverein sagte: „Es wird im Prozess – wenn es dann um die Frage geht, hat es ein „Nein“ gegeben – große Schwierigkeiten geben, ein Urteil zu finden.“ Er sehe eine große Gefahr, dass die Zahl von Fehlurteilen wachse und meinte: „Gesellschaftspolitisch ist das Signal „Nein heißt Nein“ richtig – aber der Versuch, das über das Strafrecht umzusetzen, ist falsch.“[14] Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, sagte: „Die neuen Regelungen versprechen mehr, als sie am Ende halten können.“ Zwar seien sie gut gemeint, und es werde auch die eine oder andere Rechtslücke geschlossen. Dafür entstünden neue Baustellen, weil die Beweisbarkeit der Delikte schwer sei.[14][15]

 

In der Detailauflistung auf Seite 21 des Bundes­lage­bild Krimi­nalität im Kon­text von Zu­wan­de­rung 2018 werden die dem § 177 StGB zugeordneten Fälle aufgedröselt. Hellblau 2017, dunkelblau 2018. Daraus kann ich jetzt keinen Anstieg wegen der § 177 StGB Änderungen erkennen. Mmhh.

 

bka kriminalitätsstatistik 2019 detailbericht

 

Bezogen auf die Gesamtzahl der Asylsuchenden im Zeitraum von 2014 - 2018 mit näherungsweise 1.760.000 Personen sind die aufgeführten absoluten Zahlen bei den Taten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer im Bereich <Straftaten gegen die sexuelle Mitbestimmung> hoch. Sich nur mit den prozentualen Werten zu begnügen, halte ich für nicht zielführend.

Darüber hinaus werden/wurden Dunkelfeldstudien in der Presse erwähnt. Unten eingebunden das Ergebnis einer Dunkelfeldstudie des LKA Niedersachsen, veröffentlicht bei t-online. Weitergehende Informationen zu Dunkelfeldstudien lassen sich hier erlesen. Wer nur diese Abbildung zur Kenntnis nimmt, könnte schreckhaft werden. Da würde mich die Dunkelfeldstudie im Detail interessieren, bei Studien sind für das jeweilige Antwortverhalten der Befragten ganz entscheidend die Art und Abfolge der Fragestellungen. 

By the way: Alleine die Überschrift mit <Die Polizei sieht längst nicht alles> empfinde ich als dermaßen dämlich, dass ich wieder mein kleines Kotzeimerchen suchen muss. Als ob die Polizei um die Ecken streifen würde und regelmäßig an die Wohnungsfenster klopfen würde und den Gebrauch von Vorhängen/Rolläden untersagen würde. Pffffh. Jene Polizeien haben gesehen: Volkspolizei, Ordnungspolizei.

 

 

bka kriminalstatistik 2019 dunkelfeldstudie

 

 

Sind die Daten des  Bundes­lage­bild Krimi­nalität im Kon­text von Zu­wan­de­rung 2018 realistischer und inwieweit könnten die Ergebnisse aus z.B. Dunkelfeldstudien tatsächlich eine Ergänzung der tatsächlichen Verhältnisse darstellen? Zu der Berichtsqualität beim Thema Kriminalität bei t-online, jenem seit 2016 von ströer gemanagten Medienportal, äußert sich pointiert Herr Tichy hier.

Schwere Kost. 

 

 

 

 

 

 

 

https://de.wikipedia.org/wiki/T-online.de

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundeskriminalamt-mit-anderem-bild-zur-zuwanderungskriminalitaet-als-bundesinnenminister/

https://www.cicero.de/innenpolitik/kriminalstatistik-Bundeskriminalamt-Horst-Seehofer-Straftaten-Zugewanderte/plus

https://de.wikipedia.org/wiki/Artefakt_(Diagnostik)

https://de.wikipedia.org/wiki/Dunkelfeld

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexualstrafrecht_(Deutschland) Stand: Diese Seite wurde zuletzt am 17. November 2019 um 19:17 Uhr bearbeitet.

https://www.sueddeutsche.de/meinung/kriminalitaet-statistik-seehofer-graben-1.4392937

https://www.praeventionstag.de/nano.cms/vortraege/id/4106

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_85504356/horst-seehofer-legt-kriminalstatistik-vor-was-der-bericht-nicht-zeigt.html

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_2018.html;jsessionid=0AD5C0F248F0F250FE64F1DDAB9AEAC8.live0601?nn=62336%20%C2%A0

Tags: Politwahn

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